Die Neovaro GmbH ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise konform mit WCAG 2.2 Level AA. Die im folgenden Abschnitt genannten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Cookie-Banner: Die Links im Consent-Dialog unseres Dienstleisters CCM19 unterschreiten teilweise die empfohlene Mindestgröße von 24 × 24 px (WCAG 2.5.8). Auf die Gestaltung dieses Dialogs haben wir nur begrenzt Einfluss; wir haben den Anbieter darauf hingewiesen.
- Externe Dienste: Terminbuchung (
kennenlernen.neovaro.de), Webinare, Preisübersicht und AGB (agb.neovaro.de) werden über Notion bereitgestellt, der Newsletter über beehiiv. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss. - Dateien zum Herunterladen: Das Logo-Paket und die AGB als PDF sind nicht barrierefrei ausgezeichnet. Wir stellen die Inhalte auf Anfrage in einem zugänglichen Format bereit.
Was wir bereits umgesetzt haben
- Sprunglink „Zum Inhalt springen“ und durchgängige Tastaturbedienbarkeit
- Sichtbare Fokus-Markierungen auf allen interaktiven Elementen; der Fokus wird nicht vom fixierten Kopfbereich verdeckt (WCAG 2.4.11)
- Semantische Überschriften-Struktur ohne Ebenensprünge (eine H1 pro Seite),
main-Landmarke und beschreibende Alternativtexte - Farbkontraste von mindestens 4,5 : 1 (große Schrift 3 : 1) — am 15.09.2026 über alle Textelemente der Seiten automatisiert gemessen, Flächen mit Farbverlauf zusätzlich von Hand geprüft
- Respektieren der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
(
prefers-reduced-motion) - Das Karussell lässt sich über einen eigenen Schalter anhalten und fortsetzen (WCAG 2.2.2); bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ startet es gar nicht erst
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 4. September 2026 erstellt und zuletzt am 15. September 2026 aktualisiert. Die Bewertung erfolgte als Selbstbewertung. Geprüft wurden dabei automatisiert im Browser: Kontrastverhältnisse der Textelemente, Zielgrößen aller Bedienelemente, Überschriftenstruktur, Alternativtexte, Sprachauszeichnung und Fokus-Sichtbarkeit; ergänzend von Hand die Bedienung per Tastatur und die Textelemente auf Farbverläufen, die eine automatische Messung nicht erfasst.
Noch nicht erfolgt sind eine Prüfung mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver) sowie eine externe Begutachtung. Beides ist vorgesehen; bis dahin beruht die Einstufung „teilweise konform" ausschließlich auf der oben beschriebenen Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen oder Sie benötigen einen Inhalt in einem zugänglichen Format? Melden Sie sich — wir kümmern uns darum:
- E-Mail: info@neovaro.de — Betreff „Barrierefreiheit“
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre Rückmeldung nicht angemessen beantwortet haben, können Sie sich an die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wenden:
Bundesfachstelle BarrierefreiheitKronenstraße 6
10117 Berlin
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Stand: 15. September 2026